Beschwerdescheiben
unter den Namen Andrew H., Jonas T. und Maria B.
Vortrag im Deutsch-Amerikanischen Institut
in Heidelberg am 13. Februar 2022
Beschwerdebrief vom 16. Februar 2022
Sehr geehrter Herr K., sehr geehrte Frau S. (und andere),
Gestatten Sie mir, mich vorzustellen: Mein Name ist Andrew H. Ich lebe in Düsseldorf, Deutschland. Ich bin ein zugelassener Anwalt im Bundesstaat Texas, ein ehemaliger öffentlicher Verteidiger, ein ehemaliger Vollzeitprofessor für Rechtswissenschaften und derzeit ein gelegentlicher außerordentlicher Professor. Ich habe umfangreich sowohl in wissenschaftlichen als auch in populärwissenschaftlichen Publikationen über Strafjustizpolitik und vergleichendes Verfassungsrecht publiziert. Ich spreche fließend Deutsch und bin vom Oberlandesgericht Düsseldorf vereidigte Übersetzerin. Ich bin auch Experte für den Fall Jens Söring. Ich habe mich entschieden, auf Englisch zu schreiben, weil ich davon ausgehe, dass alle Mitarbeiter des Instituts aufgrund seiner Mission zweisprachig sein müssen. Sie können gerne auf Deutsch antworten, wenn Sie möchten.
Mit Bestürzung und Bestürzung nehme ich zur Kenntnis, dass Sie Jens Söring eingeladen haben, einen Vortrag am Deutsch-Amerikanischen Institut in Heidelberg zu halten. Bevor ich weiter gehe, stelle ich mit Interesse fest, dass Sie in der Instagram-Ankündigung des DAI selbst das Feature über Jens Söring auf „Galileo.tv“, der Sendung von ProSieben, bewerben. Nach zahlreichen Beschwerden bei ProSieben (von mir und anderen) und der Bayerischen Medienregulierungsbehörde bezüglich der Lügen und diffamierenden Kommentare in diesem Feature wurde es vollständig aus dem Internet entfernt, nicht nur aus dem Galileo-eigenen Archiv, sondern auch aus Youtube.
Gehen Sie nach und sehen Sie, Ihr Instagram-Post zeigt auf einen toten Link. Das könnte Ihnen eine Vorstellung davon geben, was Sie gleich lesen werden.
Obwohl die DAI-Veranstaltung anscheinend nur auf Einladung stattfindet, hat Herr Söring einen Auszug seiner Rede auf seinem Instagram-Account gepostet. Wie es sich gehört, enthält dieser Auszug mindestens eine bewiesene Lüge; nämlich, dass Jens Söring die Morde an Derek und Nancy Haysom fälschlicherweise gestanden hat. Das ist falsch. Söring gestand ausführlich, Derek und Nancy Haysom persönlich erstochen zu haben, und seine Geständnisse beinhalten schuldiges kriminelles Wissen, das nur die Person, die die Verbrechen begangen hat, kennen konnte. Dieses Wissen konnte nicht durch die Presse oder von Elizabeth Haysom erlangt werden.
Jens Söring wurde 1990 von einer Jury in Bedford County, Virginia, aufgrund zweifelsfreier Beweise verurteilt. Die Beweise gegen ihn umfassten (1) seine vier Geständnisse gegenüber Londoner Detektiven, gegenüber zwei britischen Psychiatern und gegenüber Dr. Bernd König, die Staatsanwaltschaft Bonn, Deutschland – die alle rechtmäßig eingeholt und bestätigt wurden; (2) die Aussage von Elizabeth Haysom; (3) das Vorhandensein von Typ-0-Blutflecken an den Stellen, wo Sörings Geständnisse sagten, dass sie sein würden; (4) die Schuldaussagen in Sörings Briefen und Reisetagebuch, die sogar Söring selbst in seiner Vernehmung am 7. Juli 1986 als „unglaublich vernichtend“ bezeichnete; (4) ein blutiger Sockenabdruck, der mit Sörings Fuß übereinstimmt; und (5) Sörings verdächtiges Verhalten nach der Kriminalität, bei dem er seine Fingerabdrücke von seiner Wohnung und seinem Auto wischte und aus den USA floh.
Dies ist nur ein kurzer Überblick über die Beweise gegen Söring, die das United States Court of Appeals for the Fourth Circuit als „überwältigende Beweise dafür, dass er die Haysoms persönlich getötet hat“ bezeichnete. Söring legte Berufung gegen seine Verurteilung vor dem Virginia Court of Appeals, dem Virginia Supreme Court, dem Federal District Court, dem Federal Court of Appeals und sogar dem United States Supreme Court ein. Alle wurden von jedem einzelnen Richter ohne eine Gegenstimme einstimmig abgelehnt. Als Söring im November 2019 auf Bewährung entlassen wurde, erklärte das Virginia Parole Board , es habe „jahrelang“ nach der Wahrheit gesucht und sei zu dem Schluss gekommen, dass Sörings Unschuldsansprüche unbegründet seien.
Es besteht kein Zweifel, dass Jens Söring persönlich Derek und Nancy Haysom erstochen, Dutzende von Stichwunden zugefügt, beide Opfer fast enthauptet und einen Teil von Derek Haysoms Gesicht abgerissen hat, wie Obduktionsfotos zeigen. Söring ist übrigens auch ein vorbestrafter Betrüger und hat vor amerikanischen Gerichten zwei Mal Meineid geleistet.
Ist das die Art von Referenten, die Sie regelmäßig ins Institut einladen?
Söring tourt nun durch Deutschland, rezitiert Halbwahrheiten, Unwahrheiten und Fake News, um zu versuchen, die Geschichte umzuschreiben. Seine Medienkampagne wird von wohlhabenden Unterstützern und einem sechsstelligen Deal finanziert, um seine Geschichte an Netflix zu verkaufen. Zur Unterstützung hat er den deutschen Medienanwalt Stephan Grulert und ein engagiertes Team von PR-Profis engagiert. Zweifellos wurden Sie oder Ihre Vertreter von einigen dieser Personen kontaktiert und erhielten ein Dossier mit einseitigen Informationen namens „Pressepaket“ (das ich gelesen habe).
Was Sie nicht getan haben, war zu überprüfen, ob diese Informationen korrekt und ausgewogen waren. Es ist nicht; es reißt Fakten und Zitate selektiv aus dem Kontext, um Zweifel zu erzeugen, wo keine sind.
Wenn Sie 2019 die Entscheidung getroffen hätten, Sörings PR-Kampagne zu unterstützen, hätte ich ein gewisses Verständnis für Ihren Fehler, da es nur wenige öffentlich zugängliche Informationen gab, die die Unrichtigkeit der Behauptungen von Jens Söring belegen würden. Doch dies ist Anfang 2022, und es gibt eine Menge Informationen, die in einer 5-Sekunden-Google Suche öffentlich verfügbar sind, um Sörings Behauptungen als betrügerisch und diffamierend zu enthüllen. Ich habe über den Fall auf Deutsch für die FAZ , die Berliner Zeitung und Übermedien geschrieben. Ich habe darüber auf Englisch geschrieben für Quillette. Noch wichtiger ist, dass der ehemalige Detektiv von Scotland Yard, Terry Wright, der 1986 dabei half, Sörings Geständnisse abzunehmen, einen 454-seitigen Bericht veröffentlicht hat, der alle Unschuldsansprüche von Söring ausführlich analysiert und sie für mangelhaft hält. Dieser Bericht ist nicht nur in englischer Sprache , sondern auch in einer inoffiziellen deutschen Übersetzung erhältlich .
Ich bemühe mich derzeit um eine vollständige Aufzeichnung der Veranstaltung mit Söring beim DAI. Da ich aber Sörings Aussagen zu seinem Fall genau verfolge, kenne ich seine Standard-Litanei von Klagen über seine Verurteilung. Die Rede wird zweifellos andere falsche und diffamierende Behauptungen enthalten, wie zum Beispiel:
- Virginia verweigerte ihm eine Begnadigung auf der Grundlage völliger Unschuld, nur weil sie Geld sparen und politische Blamage vermeiden wollte (falsch, Virginia hat Dutzende von zu Unrecht Verurteilten begnadigt und entschädigt)
- Elizabeth Haysom tötete ihre eigenen Eltern und gestand Jens Söring dieses Verbrechen. Diese Behauptung ist so offensichtlich verleumderisch, dass der deutsche Anwalt von Elizabeth Haysom wiederholt darüber geklagt hat, dass Söring sie nicht mehr öffentlich falsch beschuldigt. Ich vermute jedoch, dass er sich in einer privateren Umgebung frei fühlen könnte, diese Anschuldigung zu erheben.
- Die Staatsanwaltschaft machte in seinem Fall einen „Deal“ mit Elizabeth wegen ihrer Aussage und unterdrückte Beweise, die für ihn günstig waren. Diese Behauptungen sind bewiesene Lügen. Der Mann, der Jens Söring 1990 strafrechtlich verfolgte, James Updike, ist jetzt der ehrenwerte James Updike, Bezirksrichter von Bedford County. Einer der Gründe, warum Galileo den Artikel über Söring zurückgezogen hat, ist, dass ich versprochen habe, Richter Updike beglaubigte englische Übersetzungen dieser grob verleumderischen Kommentare zur Verfügung zu stellen, damit er rechtliche Schritte einleiten kann. Sobald ich eine Aufzeichnung der DAI-Veranstaltung habe, werde ich dasselbe tun, wenn Söring (jetzt) Richter Updike während seines Vortrags verleumdet hat, wie ich vermute. Offensichtlich macht es nach deutschem Persönlichkeitsrecht kaum einen Unterschied, ob eine falsche, diffamierende Anschuldigung in einer Fernsehsendung oder vor Publikum wiederholt wird.
- Söring wurde in seinem Fall allein aufgrund der „Junk Science“ des „blutigen Sockenabdrucks“ verurteilt. Das ist eine Lüge, wie ich oben ausgeführt habe.
Dies sind nur die sprichwörtliche Spitze des Eisbergs. Wenn ich in der Lage bin, eine Aufzeichnung der gesamten Veranstaltung zu erhalten, werde ich sicherlich weitere Möglichkeiten entdecken, wie Söring Ihr Publikum getäuscht hat.
Sörings Vorwürfe sind eine grobe Gruppenbeleidigung sowohl der englischen als auch der amerikanischen Strafjustiz. Söring wurde mit zwei erfahrenen und engagierten Privatanwälten an seiner Seite umfassend und fair Gelegenheit zur Verteidigung gegeben. Er wurde verurteilt, weil die überwältigenden Beweise zeigten, dass er zwei wehrlose, völlig unschuldige Menschen ermordet hatte. Sein Prozess wurde von Dutzenden von Richtern überprüft, die Anhörungen abhielten, um ihm die Möglichkeit zu geben, seine Behauptungen zu beweisen. Er wurde von den Bundesgerichten in Virginia und den USA mit überragender Fairness behandelt.
Söring Gelegenheit zu geben, sich ohne jede Art von Ausgewogenheit, Neutralität oder objektiver Bewertung über seine Verurteilung zu beschweren, ist eine grobe Beleidigung der Menschen, die daran gearbeitet haben, diesen schuldigen Mörder vor Gericht zu stellen. Es ist auch eine Beleidigung der Erinnerung an die einzigen Opfer in diesem Fall, Derek und Nancy Haysom und ihre Familienmitglieder. Die Hinterbliebenen von Derek und Nancy Haysom sind durch die Medienkampagne von Jens Söring gezwungen, die schrecklichen Ereignisse vom 30. März 1985 immer wieder neu zu erleben. Sie werden diese Ankündigung zweifellos gesehen haben und tief verletzt sein.
Sie werden feststellen, dass ich mich bei meinen Beschwerden ausschließlich auf Äußerungen beschränke, die Söring zu seinem Fall gemacht hat . Ich habe nichts dagegen, dass Söring sein Leben im Gefängnis oder seinen Neuanfang in Deutschland beschreibt. Tatsächlich habe ich öffentlich erklärt, dass ich seine Freilassung unterstütze, da ich 33 Jahre Gefängnis als angemessene Strafe für sein Verbrechen ansehe. Mein Einwand richtet sich gegen Sörings falsche und diffamierende Aussagen zu seinem Fall. Söring ist ein eingefleischter Lügner, und es darf ihm niemals gestattet werden, seinen Fall ohne einen gegenteiligen Standpunkt zu diskutieren, basierend auf den tatsächlichen Dokumenten und Beweisen, die seine Schuld beweisen . Doch genau das hast du getan. Das ist ein Bärendienst für Ihr Publikum und für die Wahrheit.
Hiermit fordere ich das DAI auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
(1) mir eine vollständige Aufzeichnung der Rede zur Verfügung stellen, damit ich einen kritischen korrigierenden Kommentar abgeben kann;
(2) sämtliches Werbematerial für die Rede von allen Websites zu entfernen;
(3) eine Stellungnahme veröffentlichen, in der das DAI anerkennt, dass es ein Fehler war, Herrn Söring ohne neutralen Moderator oder gegensätzliche Meinung einzuladen; und
(4) Bitten Sie mich, beim DAI einen Vortrag über Sörings Vorwürfe und über das amerikanische Strafjustizsystem im Allgemeinen zu halten. Ich habe zu diesen Themen vor Dutzenden von Gruppen in Deutschland gesprochen und meine Reden sind im Allgemeinen sehr gut aufgenommen worden. Übrigens habe ich das amerikanische Strafjustizsystem viele Male öffentlich kritisiert; Ich bin kein Cheerleader oder Propagandist. Aber einige Angriffe sind gerechtfertigt, andere nicht. Sörings sind es nicht.
Wenn keine sofortigen Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, werde ich die folgenden Schritte unternehmen:
(1) Ich werde diesen Brief vollständig auf meinem Blog zum Fall Söring veröffentlichen, der täglich von Tausenden von Menschen gelesen wird. Ich kann dieses Thema auch für eine bekannte deutsche Nachrichtenagentur ansprechen.
(2) Ich werde eine Version dieses Schreibens ausdrucken und an die amerikanische Botschaft in Berlin und das US-Konsulat in Frankfurt senden. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Amerikanische Botschaft einer der Förderer/Partner des DAI Heidelberg ist. Ich glaube, die Botschaft möchte vielleicht ihre Zusammenarbeit mit einer Vereinigung überdenken, die verurteilte Mörder unterstützt, die Lügen und Desinformationen über das amerikanische Strafjustizsystem verbreiten, ohne jegliche Ausgewogenheit oder Objektivität.
Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie Fragen oder Bedenken haben. Ich besitze ein großes Archiv an Material über den Fall (einschließlich der vollständigen wörtlichen Prozessprotokolle von Elizabeth Haysom und Jens Söring) und werde gerne Dokumente und Beweise zur Unterstützung der Behauptungen, die ich in dieser E-Mail gemacht habe, zur Verfügung stellen.
Ich erwarte eine zeitnahe und zufriedenstellende Antwort des DAI. In der Zwischenzeit kann ich Ihnen den kommenden Podcast mit dem Titel „Das System Söring“ empfehlen. Es beschreibt detailliert, wie Söring und seine teuren Anwälte und Berater die Öffentlichkeit irreführen und manipulieren. Zu dieser Opfergruppe gehört nun leider auch das Deutsch-Amerikanische Institut.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas H.
Vortrag in der Stadtbücherei Wilster
am 18. März 2022
Beschwerde-Email vom 14. März 2022
Von: Jonas T.
Gesendet: Montag, 14. März 2022 10:47
Betreff: Protestschreiben gegen den Auftritt von Jens Söring in der Stadtbücherei Wilster
Sehr geehrte Leitung der Stadtbücherei Wilster,
sehr geehrter Herr Bürgermeister S.,
sehr geehrter Herr Landrat S.,
sehr geehrte Fraktionsvorsitzende des Kreistages Steinburg,
über die Webseite der öffentlich geförderten Stadtbücherei Wilster wurde ich auf den Veranstaltungshinweis „Jens Söring liest aus seinem Buch ‚Rückkehr ins Leben‘“, geplant für den 18. März 2022 um 19.30 Uhr in der Bartholomäus Kirche (Am Markt 12 a), aufmerksam.
Ich möchte – auch als steuerzahlender Bürger des Landes Schleswig Holsteins, mit dessen Mitteln dieses Angebot mindestens indirekt beworben und durchgeführt wird –mein großes Befremden hinsichtlich dieser Veranstaltung zum Ausdruck bringen und bitte sie höflich um Beachtung folgender Sachverhalte:
Nach gründlicher Lektüre von Jens Sörings Buch „Rückkehr ins Leben“ und seinen bisherigen öffentlichen Äußerungen, ist davon auszugehen, dass Herr Söring bei der geplanten Lesung seine allgemein bekannte Unschulds-Behauptung ausführlich darlegen wird. Es ist zu befürchten, dass er diese Behauptung ohne entsprechende Gegendarstellung der gerichtlichen Fakten bzw. einer entsprechenden Einordnung seitens der Veranstalter äußern wird. So laufen öffentliche Auftritte mit Jens Söring leider sehr häufig ab, wie die etlichen Auftritte mit ihm z.B. in den öffentlich-rechtlichen Talk-Shows der vergangenen Jahre gezeigt haben.
Herr Söring ist der rechtmäßig verurteilte Mörder an dem Ehepaar Derek und Nancy Haysom. Der Mord wurde mit äußerster Brutalität begangen. Nicht nur wurde Herr Söring in seinem Hauptprozess 1990 rechtmäßig verurteilt; Söring legte gegen seine Verurteilung Berufung vor dem Virginia Court of Appeals, dem Virginia Supreme Court, dem Federal District Court, dem Federal Court of Appeals of Virginia, dem United States Court of Appeals und sogar dem United States Supreme Court ein. Alle Berufungen wurden abgelehnt; dabei haben mehrere nicht an dem Fall beteiligte Richter und Sachverständige jeweils unabhängig die Beweislage überprüft. (Quelle: Wikipedia)
Die Berufungsgerichte überprüften nicht nur die von Söring vorgetragenen möglichen Verfahrensfehler, sondern führten überobligatorisch intensive Nachprüfungen zu Sörings Eingaben durch und glichen die Haysom-Morde sogar analytisch und forensisch mit anderen Mord-Verbrechen und -Tätern jener Zeit ab, ohne einen Bezug zu den Haysom-Morden feststellen zu können. Der United States Court of Appeals for the Fourth Circuit sah „überwältigende Beweise dafür, dass er [Söring] die Haysoms persönlich getötet hat“ und berief sich u. a. auf die folgenden Sachverhalte:
(1) seine vier Geständnisse gegenüber Londoner Polizisten, gegenüber zwei britischen Psychiatern und gegenüber Dr. Bernd König, dem Staatsanwalt von Bonn – die alle rechtmäßig erlangt und bestätigt wurden; (2) die Aussage von Elizabeth Haysom; (3) das Vorhandensein von Typ-0-Blutflecken an mehreren Tatort-Stellen (Sörings Blutgruppe); (4) die Schuldaussagen in Sörings Briefen und Reisetagebuch, die sogar Söring selbst in seiner Vernehmung am 7. Juli 1986 als „unglaublich vernichtend“ bezeichnete; (4) ein blutiger Sockenabdruck, der mit Sörings Fuß übereinstimmt; (5) Sörings verdächtiges Verhalten nach der Tat, bei dem er seine Fingerabdrücke in seiner Wohnung und in seinem Auto abwischte und aus den USA floh, wobei er ein volles Stipendium für die University of Virginia opferte, der Aufforderung der Polizei, Fingerabdrücke, Haar- und Blutproben abzugeben war er zuvor nicht nachgekommen; (6) schwere Prellungen in Sörings Gesicht und die Bandagen an seinen linken Fingern, mit denen er auf der Beerdigung der Haysoms gesehen wurde und die mit seinen von ihm beschriebenen Verletzungen seiner Geständnisse übereinstimmten. (Quelle US-Rechtsdatenbank)
Als Söring im November 2019 auf Bewährung (!) entlassen wurde, erklärte das Virginia Parole Board, es habe „jahrelang“ nach der Wahrheit gesucht und sei zu dem Schluss gekommen, dass Sörings Unschuldsansprüche unbegründet seien. (Quelle: Parole-Board Virginia)
Auch nachträgliche DNA-Untersuchungen entlasten Söring – entgegen seiner eigenen Beteuerungen – nicht. Bewertungen dieser DNA-Untersuchungen durch amtliche Stellen und Gutachter, die nicht von Söring bestellt wurden, führten nicht zur Entlastung Sörings bzw. zu dessen Begnadigung. Bitte beachten Sie die folgende sehr gründlich belegte Darstellung der Sachverhalte auf Wikipedia (Quellen können mit der Kombination „strg und Mausklick“ aufgerufen werden:
Im Jahr 1985, dem Zeitpunkt der Haysom-Morde, war die forensische DNA-Analyse noch nicht ausgereift. Deshalb wurde bei den am Tatort gefundenen Blutspuren lediglich eine sogenannte ABO-Blutgruppentypisierung durchgeführt. Nach dem Prozess 1990 wurden einige der größeren flüssigen Blutproben vernichtet. Andere Spuren wurden nicht nach den heutigen (DNA)-Standards aufbewahrt und waren jahrzehntelanger Feuchtigkeit, Kontaminierung und Temperaturschwankungen ausgesetzt.[83][84] 2005 startete der US-Bundesstaat Virginia das “Post-Conviction DNA Testing Program and Notification Project”[85] Im Rahmen des Projekts, das fast 13 Jahren dauerte, wurden Beweisstücke in hunderten Fällen aus der Zeit vor modernen DNA-Tests anhand der neuesten Methoden ausgewertet.
Der Fall Jens Söring war 2009 an der Reihe. Söring selbst hatte zuvor, trotz rasanter Fortschritte in der DNA-Forensik in den 1990er und 2000er Jahren, keine DNA-Untersuchung der Tatortspuren beantragt, obwohl er in diesem Zeitraum seine Revision und sein habeas corpus (Wiederaufnahmeverfahren) vor Gerichten des Bundesstaates Virginia und des Bundes (United States Supreme Court) anstrengte.[86][87] Im Jahr 2009 befanden sich die Tatort-Proben in einem denkbar schlechten Zustand. Nur etwa 15 Prozent der noch erhaltenen Proben ergaben überhaupt DNA-Ergebnisse, und alle waren unvollständig. Auch waren die Blutproben, die Derek und Nancy Haysom im Rahmen der Obduktion entnommen worden waren, inzwischen vernichtet worden. Die Proben, die irgendwelche Ergebnisse lieferten, wiesen nur Teilprofile verschiedener Aussagekraft auf. Die meisten Teilprofile, schlussfolgerten die Forensiker des Department of Forensic Science (D.F.S.), stammten von einem einzigen Mann – aller Wahrscheinlichkeit nach Derek Haysom, der am Tatort stark geblutet hatte. Es gab außerdem ein paar Proben, die Profile von einer einzigen Frau ergaben – aller Wahrscheinlichkeit nach Nancy Haysom, die ebenfalls nachweislich am Tatort geblutet hatte. [88] Keine der noch vorhandenen teils-auswertbaren Proben wies ein DNA-Profil auf, das vergleichbar mit Jens Sörings oder Elizabeth Haysoms DNA war.[89]
Das staatliche Institut für Forensik des Bundesstaates Virginia teilte Söring 2009 die Ergebnisse der DNA-Untersuchungen mit. Nach Bewertung des Institutes belegten die Ergebnisse allerdings nicht die Unschuld Jens Sörings.[90]
Im Jahr 2016 verglichen Söring und seine Anwälte die Blutgruppen Typisierungen der Proben aus dem Jahr 1985 mit der DNA-Analyse von 2009. Dabei stießen sie auf einige Blutspuren, die 1985 als Typ 0 eingestuft worden waren – Sörings Blutgruppe – aber 2009 männliche DNA-Teilergebnisse aufwiesen, die Söring ausschlossen. Auch ergaben einige Spuren der Blutgruppe AB (Nancy Haysom) DNA-Teilergebnisse, die auf einen Mann – definitiv nicht Söring – hinwiesen. Zwei von Sörings Anwälten beauftragte Sachverständige, Dr. Moses Schanfield und Dr. J. Thomas McClintock, bestätigten auf Grundlage des Vergleiches der schriftlichen Untersuchungsergebnisse von 1985 und 2009 die Anomalien – sie führten aber keine eigenen forensischen Untersuchungen durch.[91] Söring trug die Ergebnisse seiner bestellten Gutachter erstmals in einem Begnadigungsantrag von 2016 vor.
Das staatliche Institut für Forensik des Bundesstaates Virginia teilte Sörings Anwalt daraufhin 2017 mit, dass auch der Vergleich der beiden Untersuchungen von 1985 und 2009 Sörings behauptete Unschuld nicht belege; die staatlichen Forensiker verwiesen auf mögliche Vermischungen bzw. Mischspuren und auf die nur begrenzte Stichprobe der überhaupt noch auswertbaren Tatortspuren.[92]
Auch Betty Layne Desportes, die 2017-2018 als Präsidentin der American Academy of Forensic Sciences vorstand und eng mit dem „Virginia Post Conviction DNA Project“ zusammenarbeitete, verglich die Berichte im Fall Söring. Sie kam zu dem Schluss, dass die Ergebnisse sehr begrenzte Aussagekraft aufwiesen und fragte: “Haben [Sörings Experten] die Möglichkeit ausschließen können, dass die DNA von dem männlichen Opfer kam? Wenn nicht, können sie nicht über die Aussagekraft dieser Ergebnisse urteilen.“[93]
Der ehemalige Scotland-Yard-Ermittler im Fall „Söring“ Terry Wright kommt in einer vergleichenden Analyse der forensischen Blutgruppen- und DNA-Untersuchungen von 1985 und 2009 sowie der Gutachten von Schanfield und McClintock ebenfalls zu dem Schluss, dass diese Sörings Anwesenheit am Tatort nicht ausschließen. Wright argumentiert, die Blutproben vom Typ 0 am Tatort hätten durchaus von Söring stammen können, während die noch verwertbaren DNA-Fragmenten von Derek Haysom stammten. Dieses Szenario der Vermischung von Blutgruppen- und DNA-Partikeln sei unter Berücksichtigung des dramatischen Kampfes zwischen Täter und Opfern das wahrscheinlichste.[94]
Im Rahmen der amerikanischen Nachrichtensendung „20/20“, wurde Dan Krane, Biologieprofessor an der Wright State University, beauftragt, eine unabhängige Analyse der Blutgruppen- und DNA-Unterlagen durchzuführen. Sein Fazit: „Es gibt keinen positiven Hinweis dafür, dass irgendjemand außer den Opfern am Tatort war.“[95] Während eines Vortrages erklärt Krane: „Proben 2FE and 6FE waren Blutgruppe O, wie Soering. 2FE und 6FE hatten aber das gleiche DNA-Profil wie Derek Haysom – aber er hatte Blutgruppe A. Die Blutproben, die angeblich vom ‚Typ-O-Unbekannten‘ stammten, enthielten DNA von Derek Haysom. Mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit ein Fall von Kontaminierung.”[96]
Im Oktober 2020 gab McClintock, einer der von Söring bestellten Gutachter, zu, dass sämtliche strittige DNA am Tatort von Derek Haysom hätte stammen können. Sörings zweiter Gutachter Moses Schanfield wollte sich auf Nachfrage der Journalisten im Jahr 2020 nicht noch einmal zu seinen früheren Gutachtenaussagen äußern.[97]
Ich bitte die Veranstalter – auch nach Rücksprache mit dem Bürgermeister und dem Landrat – höflich, vor dem Hintergrund dieser überwältigenden, durch mehrere staatliche Gerichte und staatliche forensische Stellen, bestätigten und mehrfach überprüften Beweislage, Herrn Söring in der öffentlichen Stadtbücherei Wilster keine unwidersprochene Plattform zur Verbreitung seiner Unschulds-Behauptung zu bieten.
Ein lediglicher Hinweis auf seine rechtmäßige Verurteilung oder auf eine „Kontroverse“ seiner Verurteilung ist nicht angemessen, insbesondere wenn Herr Söring gleichzeitig eine stundenlange Plattform zur Verbreitung seiner Unschulds-Behauptung geboten wird.
Als Verfechter unseres Rechtssystems befürworte ich den Grundsatz der Resozialisierung und finde es einerseits richtig, dass Herr Söring nach mehr als 33 Jahren Gefängnis noch einmal ein Leben in Freiheit leben darf. Ich empfinde es andererseits als unerträglich, wenn ein verurteilter Mörder ohne Reue mit dem Verbrechen kommerziellen Gewinn zu erzielen versucht und hierbei andere Leute der Tat beschuldigt und das US-Rechtssystem pauschal diffamiert. Nicht umsonst werden in Deutschland Versuche, mit begangenen Verbrechen kommerziellen Gewinn zu erzielen, durch deutsche Gerichte immer wieder vorsorglich untersagt.
Gerade weil es sich bei der Stadtbücherei Wilster um eine öffentlich geförderte Einrichtung handelt, stehen Sie, liebe Veranstalter, in besonderer Verantwortung, keine unwidersprochene Bühne für nicht tragfähige und äußerst unglaubwürdige Unschuldsbehauptungen zu bieten.
Sollten sich die Veranstalter nicht in der Lage sehen, die Veranstaltung abzusagen, so bitte ich diese höflich, diesen Brief während der Veranstaltung und in Gegenwart von Herrn Söring vollständig (!) vorzulesen. Sämtliche Sachverhalte können von Ihnen in Vorbereitung der Veranstaltung anhand der angegebenen Quellen überprüft werden. Eine gründliche, sehr gut belegte Darstellung findet sich außerdem auf Wikipedia.
Bitte beachten Sie gerne auch die sehr ausführliche Darstellung des US-amerikanischen Strafrechtsexperten Andrew Hammel zum Fall „Söring“, welche dieser in mehreren sehr gut recherchierten und belegten Artikeln für die FAZ veröffentlicht hat.
Ferner möchte ich Ihnen abschließend auch den folgenden, sehr ausführlichen und substantiierten Artikel des Journalisten Stefan Niggemeier zur Kritik an den Medien hinsichtlich der öffentlichen Auftritte Jens Sörings nahelegen (keine Bezahlschranke).
Das Vorlesen dieses Briefes während der Veranstaltung wird zwar einige Minuten Zeit in Anspruch nehmen, in Anbetracht der Ausführlichkeit, mit der Herr Söring seine Behauptungen während Ihrer Veranstaltung vortragen können wird, ist das aber mehr als angemessen.
Bitte teilen Sie mir den Eingang dieses Protestschreibens mit und ob und unter welchen Umständen die geplante Lesung in Anbetracht dieses Protest-Schreibens und nach Kenntnisnahme der oben dargelegten Sachverhalte noch stattfinden wird. Auch würde ich mich über eine kurze Berichterstattung über den Verlauf der Veranstaltung freuen, wenn sie denn stattfindet.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bei einer Nicht-Reaktion Ihrerseits, dieses Protestschreiben öffentlich machen werde.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Jonas T.
Vortrag in Jockl Meyers Keller
in Nördlingen am 24. März 2022
Die Organisatoren der Veranstaltung bestätigten mündlich, ebenfalls eine Mail von Jonas T. erhalten hatten. Zudem erhielten sie eine Beschwerdemail von Andrew H.:
Gesendet: Donnerstag, 31. März 2022 11:38
Betreff: Nachricht für P
Sehr geehrter Herr —,
Fast alles, was Jens Söring von seiner vermeintlichen Unschuld erzählt, ist übertrieben oder schlichtweg verlogen. Das ist schon seit Januar 2020 deutschlandweit bekannt – ehrlich gesagt finde ich es erstaunlich, dass Sie nichts davon mitbekommen haben:
Hier können Sie ein paar Beiträge von mir in der FAZ lesen – hätten Sie meines Erachtens eigentlich vorher tun sollen: (Privater Link)
Hier der Bericht vom Scotland-Yard Ermittler Terry Wright über Sörings Unschuldsbehauptungen:
Sie haben ein Event mit einem eindeutig schuldig Eidbrecher, Hochstapler, und Doppelmörder moderiert. Kann man machen, aber ich fände es besser, wenn man mindestens ein paar kritische Fragen gestellt habe.
Für Rückfragen/ergänzende Informationen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
Andrew H.
Translator, Editor, Writer Übersetzer, Lektor, Schriftsteller www.hammeltranslations.com Sworn Translator, Düsseldorf Higher Regional Court Ermächtigter Übersetzer, Oberlandesgericht Düsseldorf Attorney, State Bar of Texas (inactive) Rechtsanwalt, Bundesstaat Texas, USA (ruhend)
Vortrag in d.o. Weinbar
in Kiel am 2. April 2022
Beschwerde am 28. März 2022 über WhatsApp
Sehr geehrtes Team von #moinlekkerwein,
über ihre Instagram-Seite habe ich erfahren, dass demnächst wieder Jens Söring bei Ihnen sprechen bzw. einen Vortrag halten wird. Ich möchte mein großes Befremden darüber zum Ausdruck bringen, dass sie Herrn Söring als verurteiltem und lediglich auf Bewährung freigelassenem Doppelmörder eine solche Plattform bieten. Man darf davon ausgehen, dass Herr Söring seine abwegige Unschuldsbehauptung auch bei Ihnen ausführlich bereits geäußert hat oder das auch wieder tun wird. Diese Unschuldsbehauptung hat aber keine Grundlage, wie bereits eine kurze Internetrecherche ergibt. Ich empfehle Ihnen beispielsweise die Lektüre folgender Artikel: Wikipedia Jens Söring (gute Zusammenfassung mit etlichen gründlich belegten Fakten und zahlreichen amtlichen und seriösen Quellen zum Kriminalfall), Medienkritik oder den Podcast „Das System Söring“ von der bekannten deutschen Filmemacherin Alice Brauner.
Alles kostenlos abrufbar.
Sie müssen letztlich selbst wissen, ob sie diesem Menschen eine Plattform bieten, seine abwegigen, äußerst unglaubwürdigen und längst widerlegten Unschulds-Behauptungen vor einem Publikum zu verbreiten. Bei dem Verbrechen handelte es sich um eine abscheuliche, bestialische Ermordung von zwei Menschen (die überaus verstörenden Tatortfotos sind in google Bilder teils zugänglich). Sie mögen Herrn Söring für einen netten, charismatischen Redner halten – vielleicht ist er das auch. Alles, was er zu seinem Fall und seine Beteiligung sagt, ist jedoch mit äußerster Vorsicht zu genießen. Er hat zweifellos eine harte Strafe abgesessen, aber er hat zu keinem Zeitpunkt Verantwortung übernommen oder Reue gezeigt. Deshalb steht es ihm aus meiner festen Überzeugung nicht zu, auf dem Rücken der Opfer und ihrer Angehörigen, kommerziellen Gewinn zu erzielen. Sie sollten ihn dabei auch nicht unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
María B.
Vortrag auf den Gesundheits- und Sportwochen
in Böblingen am 8. April 2022
Beschwerde per E-Mail am 29. März 2022
Von: Jonas T.
Gesendet: Di., 29. März 2022 um 10:54 Uhr
Betreff: Auftritt von Jens Söring bei den Gesundheits- und Sportwochen
Sehr geehrtes Organisationsteam der Gesundheits- und Sportwochen,
sehr geehrte Vertreter der öffentlichen und privaten Förderer der Gesundheits- und Sportwochen,
auf der Webseite www.gesundheitsundsportwochen.de kündigen Sie für den 8. April 2022 eine Vortrags-Veranstaltung mit Jens Söring unter dem Titel „Freiheit Lebensfreude. Meine Erfahrungen nach 33 unschuldig in Haft an“ im „Gaza Surf Club“ an.
Auf vorstehender Webseite darf sich Herr Söring außerdem mit den Worten vorstellen: „Von außen betrachtet ist mein Leben für viele ein Albtraum. 33 Jahre im Gefängnis — für eine Tat, die ich nicht begangen habe. …“ Ich möchte Ihnen mein Befremden darüber mitteilen, dass Sie Herrn Söring – insbesondere mit der Unterstützung öffentlicher Gelder – eine Plattform geben, sich öffentlich als unschuldiges Justizopfer zu präsentieren. Dafür gibt es keine Grundlage.
Herr Söring ist der in den USA rechtmäßig verurteilte Mörder an dem Ehepaar Derek und Nancy Haysom, der auf Bewährung aus der Haft entlassen wurde. Der Mord wurde mit äußerster Brutalität begangen. Nicht nur wurde Herr Söring in seinem Hauptprozess 1990 rechtmäßig verurteilt; Söring legte gegen seine Verurteilung Berufung vor dem Virginia Court of Appeals, dem Virginia Supreme Court, dem Federal District Court, dem Federal Court of Appeals of Virginia, dem United States Court of Appeals und sogar dem United States Supreme Court ein. Alle Berufungen wurden abgelehnt; dabei haben mehrere nicht an dem Fall beteiligte Richter und Sachverständige jeweils unabhängig die Beweislage überprüft. (Quelle: Wikipedia)
Die Berufungsgerichte überprüften nicht nur die von Söring vorgetragenen möglichen Verfahrensfehler, sondern führten überobligatorisch intensive Nachprüfungen zu Sörings Eingaben durch und glichen die Haysom-Morde sogar analytisch und forensisch mit anderen Mord-Verbrechen und -Tätern jener Zeit ab, ohne einen Bezug zu den Haysom-Morden feststellen zu können. Der United States Court of Appeals for the Fourth Circuit sah „überwältigende Beweise dafür, dass er [Söring] die Haysoms persönlich getötet hat“ und berief sich u. a. auf die folgenden Sachverhalte:
(1) seine vier Geständnisse gegenüber Londoner Polizisten, gegenüber zwei britischen Psychiatern und gegenüber Dr. Bernd König, dem Staatsanwalt von Bonn – die alle rechtmäßig erlangt und bestätigt wurden; (2) die Aussage von Elizabeth Haysom; (3) das Vorhandensein von Typ-0- Blutflecken an mehreren Tatort-Stellen (Sörings Blutgruppe); (4) die Aussagen in Sörings Briefen und Reisetagebuch, die sogar Söring selbst in seiner Vernehmung am 7. Juli 1986 als „unglaublich vernichtend“ bezeichnete; (4) ein blutiger Sockenabdruck, der mit Sörings Fuß übereinstimmt; (5) Sörings verdächtiges Verhalten nach der Tat, bei dem er seine Fingerabdrücke in seiner Wohnung und in seinem Auto abwischte und aus den USA floh, wobei er ein volles Stipendium für die University of Virginia opferte; der Aufforderung der Polizei, Fingerabdrücke, Haar- und Blutproben abzugeben war er zuvor nicht nachgekommen; (6) schwere Prellungen in Sörings Gesicht und die Bandagen an seinen linken Fingern, mit denen er auf der Beerdigung der Haysoms gesehen wurde und die mit seinen von ihm beschriebenen Verletzungen seiner Geständnisse übereinstimmten. (Quelle: US-Rechtsdatenbank)
Als Söring im November 2019 auf Bewährung (!) entlassen wurde, erklärte das Virginia Parole Board, es habe „jahrelang“ nach der Wahrheit gesucht und sei zu dem Schluss gekommen, dass Sörings Unschuldsansprüche unbegründet seien.
Auch nachträgliche DNA-Untersuchungen entlasten Söring – entgegen seiner eigenen Beteuerungen – nicht. Bewertungen dieser DNA-Untersuchungen durch amtliche Stellen und Gutachter, die nicht von Söring bestellt wurden, führten nicht zur Entlastung Sörings bzw. zu dessen Begnadigung. Bitte beachten Sie die folgende sehr gründlich belegte Darstellung der Sachverhalte auf Wikipedia (Quellen können mit der Kombination „strg und Mausklick“ aufgerufen werden:
Im Jahr 1985, dem Zeitpunkt der Haysom-Morde, war die forensische DNA-Analyse noch nicht ausgereift. Deshalb wurde bei den am Tatort gefundenen Blutspuren lediglich eine sogenannte ABO-Blutgruppentypisierung durchgeführt. Nach dem Prozess 1990 wurden einige der größeren flüssigen Blutproben vernichtet. Andere Spuren wurden nicht nach den heutigen (DNA)-Standards aufbewahrt und waren jahrzehntelanger Feuchtigkeit, Kontaminierung und Temperaturschwankungen ausgesetzt.[83][84] 2005 startete der US-Bundesstaat Virginia das “Post-Conviction DNA Testing Program and Notification Project”[85] Im Rahmen des Projekts, das fast 13 Jahren dauerte, wurden Beweisstücke in hunderten Fällen aus der Zeit vor modernen DNA-Tests anhand der neuesten Methoden ausgewertet.
Der Fall Jens Söring war 2009 an der Reihe. Söring selbst hatte zuvor, trotz rasanter Fortschritte in der DNA-Forensik in den 1990er und 2000er Jahren, keine DNA-Untersuchung der Tatortspuren beantragt, obwohl er in diesem Zeitraum seine Revision und sein habeas corpus (Wiederaufnahmeverfahren) vor Gerichten des Bundesstaates Virginia und des Bundes (United States Supreme Court) anstrengte.[86][87] Im Jahr 2009 befanden sich die Tatort-Proben in einem denkbar schlechten Zustand. Nur etwa 15 Prozent der noch erhaltenen Proben ergaben überhaupt DNA-Ergebnisse, und alle waren unvollständig. Auch waren die Blutproben, die Derek und Nancy Haysom im Rahmen der Obduktion entnommen worden waren, inzwischen vernichtet worden. Die Proben, die irgendwelche Ergebnisse lieferten, wiesen nur Teilprofile verschiedener Aussagekraft auf. Die meisten Teilprofile, schlussfolgerten die Forensiker des Department of Forensic Science (D.F.S.), stammten von einem einzigen Mann – aller Wahrscheinlichkeit nach Derek Haysom, der am Tatort stark geblutet hatte. Es gab außerdem ein paar Proben, die Profile von einer einzigen Frau ergaben – aller Wahrscheinlichkeit nach Nancy Haysom, die ebenfalls nachweislich am Tatort geblutet hatte.[88] Keine der noch vorhandenen teils-auswertbaren Proben wies ein DNA-Profil auf, das vergleichbar mit Jens Sörings oder Elizabeth Haysoms DNA war.[89]
Das staatliche Institut für Forensik des Bundesstaates Virginia teilte Söring 2009 die Ergebnisse der DNA-Untersuchungen mit. Nach Bewertung des Institutes belegten die Ergebnisse allerdings nicht die Unschuld Jens Sörings.[90]Im Jahr 2016 verglichen Söring und seine Anwälte die Blutgruppen Typisierungen der Proben aus dem Jahr 1985 mit der DNA-Analyse von 2009. Dabei stießen sie auf einige Blutspuren, die 1985 als Typ 0 eingestuft worden waren – Sörings Blutgruppe – aber 2009 männliche DNA-Teilergebnisse aufwiesen, die Söring ausschlossen. Auch ergaben einige Spuren der Blutgruppe AB (Nancy Haysom) DNA-Teilergebnisse, die auf einen Mann – definitiv nicht Söring – hinwiesen. Zwei von Sörings Anwälten beauftragte Sachverständige, Dr. Moses Schanfield und Dr. J. Thomas McClintock, bestätigten auf Grundlage des Vergleiches der schriftlichen Untersuchungsergebnisse von 1985 und 2009 die Anomalien – sie führten aber keine eigenen forensischen Untersuchungen durch.[91] Söring trug die Ergebnisse seiner bestellten Gutachter erstmals in einem Begnadigungsantrag von 2016 vor. Das staatliche Institut für Forensik des Bundesstaates Virginia teilte Sörings Anwalt daraufhin 2017 mit, dass auch der Vergleich der beiden Untersuchungen von 1985 und 2009 Sörings behauptete Unschuld nicht belege; die staatlichen Forensiker verwiesen auf mögliche Vermischungen bzw. Mischspuren und auf die nur begrenzte Stichprobe der überhaupt noch auswertbaren Tatortspuren.[92]
Auch Betty Layne Desportes, die 2017-2018 als Präsidentin der American Academy of Forensic Sciences vorstand und eng mit dem „Virginia Post Conviction DNA Project“ zusammenarbeitete, verglich die Berichte im Fall Söring. Sie kam zu dem Schluss, dass die Ergebnisse sehr begrenzte Aussagekraft aufwiesen und fragte: “Haben [Sörings Experten] die Möglichkeit ausschließen können, dass die DNA von dem männlichen Opfer kam? Wenn nicht, können sie nicht über die Aussagekraft dieser Ergebnisse urteilen.“[93]
Der ehemalige Scotland-Yard-Ermittler im Fall „Söring“ Terry Wright kommt in einer vergleichenden Analyse der forensischen Blutgruppen- und DNA-Untersuchungen von 1985 und 2009 sowie der Gutachten von Schanfield und McClintock ebenfalls zu dem Schluss, dass diese Sörings Anwesenheit am Tatort nicht ausschließen. Wright argumentiert, die Blutproben vom Typ 0 am Tatort hätten durchaus von Söring stammen können, während die noch verwertbaren DNA-Fragmenten von Derek Haysom stammten. Dieses Szenario der Vermischung von Blutgruppen- und DNA-Partikeln sei unter Berücksichtigung des dramatischen Kampfes zwischen Täter und Opfern das wahrscheinlichste.[94]
Im Rahmen der amerikanischen Nachrichtensendung „20/20“, wurde Dan Krane, Biologieprofessor an der Wright State University, beauftragt, eine unabhängige Analyse der Blutgruppen- und DNA-Unterlagen durchzuführen. Sein Fazit: „Es gibt keinen positiven Hinweis dafür, dass irgendjemand außer den Opfern am Tatort war.“[95] Während eines Vortrages erklärt Krane: „Proben 2FE and 6FE waren Blutgruppe O, wie Soering. 2FE und 6FE hatten aber das gleiche DNA-Profil wie Derek Haysom – aber er hatte Blutgruppe A. Die Blutproben, die angeblich vom ‚Typ-O-Unbekannten‘ stammten, enthielten DNA von Derek Haysom. Mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit ein Fall von Kontaminierung.”[96]
Im Oktober 2020 gab McClintock, einer der von Söring bestellten Gutachter, zu, dass sämtliche strittige DNA am Tatort von Derek Haysom hätte stammen können. Sörings zweiter Gutachter Moses Schanfield wollte sich auf Nachfrage der Journalisten im Jahr 2020 nicht noch einmal zu seinen früheren Gutachtenaussagen äußern.[97]
Bei seinen bisherigen öffentlichen Auftritten hat Söring seine abwegigen Unschulds-Behauptungen vorgetragen und oftmals sogar zum Hauptgegenstand seiner Vorträge gemacht. Es ist zu befürchten, dass er das auch bei den Gesundheits- und Sportwochen tun wird. Ich bitte Sie als Veranstalter und als öffentliche und private Förderer der Gesundheits- und Sportwochen, eine solche Darstellung nicht unwidersprochen und ohne Einordnung zu ermöglichen. Dass Sie bereits Herrn Söring unterstützen, seine Unschuldsbehauptung öffentlich zu bewerben (siehe oben), finde ich sehr verstörend.
Auch wenn Herr Söring seine Haftzeit abgesessen hat und das Verbrechen Jahrzehnte zurückliegt. Herr Söring hat für die Taten, für die er zurecht verurteilt wurde, zu keinem Zeitpunkt Reue gezeigt. Nicht umsonst verbieten es deutsche Gerichte, verurteilten Straftätern vorsorglich, mit Straftaten kommerziellen Gewinn zu erzielen. Herr Söring und der mediale/öffentliche Umgang mit ihm sind auch aktuell wieder Gegenstand scharfer öffentlicher Kritik, z.B.: Medienkritik und dem Podcast „Das System Söring“
Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie die Bewerbung, das Format und die Umsetzung der Veranstaltung noch einmal überdenken und insbesondere sicherstellen, dass Herr Sörings Unschuldsbehauptungen nicht unwidersprochen bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Jonas T.